Die Erklärung der unveräußerlichen Menschen- und Bürgerrechte vom 26. August 1789 sind das geistige Fundament, auf dem alle Staatsordnungen Europas im 21. Jahrhundert aufbauen, ebenso wie die supranationale EU-Grundrechts-Charta und die UN-Menschenrechtscharta. Artikel 11 der Erklärung von 1789 formuliert im Speziellen das Recht auf freie Äußerung der Meinung und findet im Artikel 5 des Grundgesetzes der BRD, sowie in den Artikeln 25 und 26 der Verfassung der Republik Türkei [1] einige ihrer heute gültigen Rechtsnachfolger. Zum unumstrittenen Kanon der Bürgerrechte zählt ebenso die Versammlungsfreiheit, die im Artikel 8 GG, respektive Artikel 34 der türkischen Verfassung kodifiziert ist.
Und dann kam der 31. Mai 2013. In ihrer unendlichen Güte und Weisheit beschloss die aktuelle, türkische Regierung, unter Zuhilfenahme ihrer Prügelbrigaden, die Gültigkeit der unveräußerlichen Bürgerrechte Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit de facto außer Kraft zu setzen. Die Städte in der Türkei kommen seitdem nicht mehr zur Ruhe. Schlimmer noch, der entfesselte Mob in Uniform ignoriert Selbstverständlichkeiten, die eigentlich keiner Kodifizierung bedürften: Ärzte die Verletzen helfen, werden mit Tränengas bekämpft und später verfolgt und verhaftet. [2][3][4]
Am Sonntag, den 16. Juni fand darum spontan ein Demonstrationszug durch die Elberfelder Innenstadt statt. Unser Direktkandidat für die Bundestagswahl 2013, Franz Rudolf Büning, nahm selbstverständlich daran teil: „Ein solch massiver Angriff auf unsere Grundwerte kann nicht unwidersprochen hingenommen werden – auch nicht im Ausland.“ Die Demonstration mit rund 2000 Teilnehmern wurde als Beispiel für den vielfältigen Protest in Deutschland in den Hauptnachrichten der ARD gezeigt. Franz Rudolf Büning war ein wenig verwundert, dass am Sonntag keine Abordnungen deutscher Parteien zu sehen waren.
Anders am folgenden Tag, als erneut eine Demonstration als Solidaritätsbekundung mit den Bedrängten in der Türkei stattfand. Da diese schon seit ein paar Tagen angekündigt war, nahmen an ihr auch deutsche, demokratische Parteien von der SPD bis hin zu Die Linke teil. Natürlich zeigten auch die Piraten Flagge, als Nachfahren der ursprünglichen Liberalen, die bei der Ausformulierung der Menschen- und Bürgerrechte federführend waren. Ihnen ging es darum aufzuzeigen, dass es völlig inakzeptabel ist, wenn gegen friedliche Versammlungen von staatlicher Seite Gewalt – in den aktuellen Beispielen zudem noch unverhältnismäßige Gewalt – angewendet wird.[5] „Ein Amtsträger, der friedliche Meinungsäußerung mit Gasschwaden ersticken und niederknüppeln lässt, entzieht dem Wahlergebnis, welches ihn ins Amt brachte, noch nachträglich die demokratische Legitimation“, führte ein mitdemonstrierender Pirat nachdenklich aus, um dann angesichts unzähliger roter Fahnen mit einem Augenzwinkern so zu enden: „Ich kenne keine Parteien und Nationen mehr, ich kenne nur noch demokratische Verteidiger der universalen Grundrechte“.