Einladung zu Wahlberechtigtenversammlungen

Zur Aufstellung von Wahlvorschlägen für die Bezirksvertretungen

  • 1 Elberfeld-West
  • 2 Uellendahl-Katernberg
  • 3 Vohwinkel
  • 4 Cronenberg
  • 6 Oberbarmen
  • 7 Heckinghausen
  • 8 Langerfeld-Beyenburg
  • 9 Ronsdorf

laden wir alle zur Kommunalwahl Wahlberechtigten der entsprechenden Stadtbezirke ein:

Sonntag, 30.03.2014

  • Akkreditierung ab: 10:00 Uhr, Beginn: 10:30 Uhr
  • Ort: „Café Ada“, Wiesenstr. 6, 42105 Wuppertal

 

Auf den Wahlberechtigtenversammlungen sind alle zur Kommunalwahl in dem entsprechenden Stadtbezirk Wahlberechtigten stimmberechtigt (Erstwohnsitz seit mindestens 16 Tagen in dem jeweiligen Stadtbezirk, Deutscher oder EU-Bürger, Alter mindestens 16 Jahre, das aktive Wahlrecht wurde nicht aberkannt)

Wählbar für die Bezirksvertretungen ist jeder Einwohner Wuppertals, dessen Erstwohnsitz seit mindestens 3 Monaten in dem jeweiligen Stadtbezirk liegt oder welcher Direktkandidat im Stadtbezirk ist, der Deutscher oder EU-Bürger ist, mindestens 18 Jahre alt ist und dem das passive Wahlrecht nicht aberkannt wurde.

 

Tagesordnung der Versammlungen

TOP 1 – Wahl der Versammlungsämter

  • Eröffnung/Beginn der Versammlung
  • Wahl des Versammlungsleiters
  • Wahl des Schriftführers
  • Feststellung der ordnungs-/satzungsgemäßen Einberufung
  • Wahl des Wahlleiters
  • Ernennung der Wahlhelfer
  • Abstimmung über die TO
  • Abstimmung über die GO und WO der Versammlung
  • Wahl der beiden Zeugen der Versammlung

TOP 2 – Wahl der Listenkandidaten für die Bezirkslisten

  • Öffnung der Bewerberliste
  • Schließung der Bewerberliste
  • Vorstellung der Bewerber
  • Befragung der Bewerber
  • Wahl der Listenkandidaten
  • Auszählung
  • Verkündung des Wahlergebnisses

TOP 3 – Sonstiges

  • Ernennung der Vertrauensperson und ihres Stellvertreters

 

 

Außerdem findet an den Tagen die Aufstellungsversammlung zu Wahlkreisvorschlägen für die Kommunalwahlkreise statt, zu denen jeder deutsche oder EU-Bürger aufgestellt werden kann, der seit mindestens 3 Monaten in Wuppertal wohnt und der mindestens 18 Jahre als ist.


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