20. Dezember 2012
Der österreichische Verfassungsgerichtshof bezweifelt die Rechtmäßigkeit der EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung [1]. Insbesondere stellt der Gerichtshof in seinem gestern veröffentlichten Beschluss die Eignung des Verfahrens für die Verfolgung und Prävention von Straftaten sowie dessen Verhältnismäßigkeit in Frage. Jetzt soll der Europäische Gerichtshof überprüfen, ob die verdachtsunabhängige Speicherung von Telekommunikations-Verbindungsdaten mit der Grundrechtscharta der Europäischen Un...
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